Weg 1: Als Teil deiner verordneten Ergotherapie
Läuft bei dir oder deinem Kind eine ärztlich verordnete Ergotherapie, gehören systemische Interventionen und die Beratung von Eltern und Angehörigen selbstverständlich dazu - als Teil der Behandlung, abgedeckt über die Heilmittelverordnung. Voraussetzung ist die ärztliche Verordnung; die Kosten übernimmt deine Krankenkasse (bis auf die gesetzliche Zuzahlung).

