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Ergotherapie für Erwachsene
Das Ziel einer ergotherapeutischen Intervention bei Erwachsenen ist die Erreichung einer größtmöglichen Selbstständigkeit im Alltag, die aufgrund einer angeborenen oder erworbenen Erkrankung bzw. anderweitigen Schädigung in ihrer Handlungsfähigkeit und gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt sind.
Das Wahrnehmen der verschiedenen ergotherapeutischen Arbeitsebenen und damit die ganzheitliche Betrachtung der Klient:innen, auch unter Verwendung innovativer Ansätze, bildet unsere Arbeitsbasis.
Methoden der Ergotherapie für Kinder
Natürlich ist jeder Mensch verschieden. Allen Kindern (wie auch Erwachsenen) gemeinsam ist der Wunsch nach Zufriedenheit und Gemeinschaft. In diesen Zeiten ist Gesundheit ein Thema, das viel besprochen wird. Ergotherapie für Kinder ist keine Leistungsoptimierung, zum Teil werden die kleinen Menschen wegen angeborener Behinderungen und/oder Entwicklungsverzögerungen behandelt. Schule ist ein Thema: Aufmerksamkeit, Feinmotorik, Sozialverhalten und Stimmung.
Weil jedes Kind eben so unterschiedlich ist, sind individuelle Ansätze selbstverständlich. Während der/die Eine mehr Strukturierung braucht, sind für andere eher größere Freiheiten nötig. Wir betrachten jede Situation mit der Frage: „Was brauchen wir hier?“ (Klient-Therapeut:innen Team mit „gemeinsamem Störungs-Bild“)
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erfordert ein hohes Maß an Kreativität. Wir setzen deshalb ein über die klassische Ergotherapie weit hinausgehendes Methodenspektrum ein, das unter anderem die folgenden Angebote umfasst.
Ergotherapie für Kinder in Kassel:
- Systemische Interventionen
- Wahrnehmungsübungen
- Interaktionsspiele
- Hausaufgabentraining, Marburger Konzentrationstraining (MKT)
- Entwicklungs-Assessment (z. B. FEW-2, MOT, DAT)
- Malen, Kneten, Ausdrucksübungen
- Rollenspiele
- Wissenschafts- und Naturpädagogik
- Medienkompetenz-Training
Schon gewusst?
Sie können unsere Leistungen entweder mit einer Verordnung für Ergotherapie durch ihre/n behandelnde/n Arzt/Ärztin in Anspruch nehmen, oder auch ohne Verordnung als Selbstzahler (§1 Abs. 1 HPG).